Safety First
Bezüglich der Sicherheit in der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten gelten folgende Grundsätze
Grundsätze
Für unseren Erfolg
1
Für die Ausführung der angebotenen Dienstleistungen stellen wir der Größe und dem Kontext der Organisation angemessen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen her, die zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen und/oder Erkrankungen geeignet sind.
2
Die ADIS Metall verpflichtet sich ihre Tätigkeiten unter Beachtung der gesetzlichen und sonstigen Anforderungen auszuführen.
3
Die ADIS Metall verpflichtet sich Gefahren für die Mitarbeiter (auch Dritte) und die Umwelt zu vermeiden. Hierzu werden die Abbruch/Rückbau und Demontagebaustellen vor Beginn der Arbeiten durch einen Sicherheitsingenieur analysiert und beurteilt.
4
Es wird ausschließlich qualifiziertes und unterwiesenes Personal eingesetzt.
5
Die Mitarbeiter haben die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
6
Die Mitarbeiter dürfen nur mit Maschinen und Geräten arbeiten, die geprüft sind.
7
Der Vorarbeiter hat durch sein Handeln auf den Vorbildcharakter gegenüber den Mitarbeitern auf der Baustelle zu achten.
8
Jede Baustelle wird durch einen Sicherheitsauditor begutachtet. Festgestellte Mängel sind sofort zu beheben und die Maßnahmen zu dokumentieren.
9
Die Mitarbeiter werden nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Arbeitsmedizinisch betreut.
10
Besondere Tätigkeiten (z.B. Arbeiten in engen Räumen) dürfen nur mit entsprechenden Erlaubnisscheinen durchgeführt werden.
11
Alle Mitarbeiter können jederzeit den Vorarbeiter oder direkt die Geschäftsführung konsultieren oder auch durch den Vorarbeiter oder den Geschäftsführer bei der Beurteilung von Abläufen beteiligt werden.
Die Geschäftsleitung sieht ihre Aufgabe darin Sicherheit-, Gesundheit und Umweltschutz im Unternehmen aktiv durch die Bereitstellung von Mitteln zu unterstützen um Kundenreklamationen, Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden und damit den Unternehmenserfolg zu sichern.